Flächennutzungsplan

Mit Bescheid vom 4. August 2017, Aktenz.: 80.06.17, hat die höhere Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming den von der Stadtverordnetenversammlung Trebbin am 19.07.2017 festgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin in der Fassung vom Mai 2017 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V m. § 6 Abs. 3 BauGB unter Ausnehmen von Lagesymbolen und unter zwei Auflagen genehmigt.

Die Erfüllung der Nebenbestimmungen wurde mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming vom 16. August 2017 bestätigt.

Mit der Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt für die Stadt Trebbin am 20. September 2017 wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadtverwaltung Trebbin, Markt 1–3, in 14959 Trebbin, bei der Abteilung 4 Bauen und Planen, während der Sprechzeiten sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.