Veranstaltungskalender
Nächste Veranstaltungen
Samstag, 03. Juni 2023 Lindenblütenfest in Löwendorf |
Sonntag, 04. Juni 2023 Kindertag in Trebbin |
Sonntag, 04. Juni 2023 Aktion zum Kindertag |
Samstag, 10. Juni 2023 Dorffest in Kliestow |
Freitag, 16. Juni 2023 Blankenseer Musiksommer "Von der Pampelmuse geküsst" |
Freitag, 16. Juni 2023 Kino im Park |
Behindertenparkplätze und Stellplätze für e-Autos
Es ist mittlerweile zu einer schlimmen Gewohnheit geworden, Behauptungen aufzustellen, die zwar kaum eine Wahrheit beinhalten, trotzdem aber dazu führen, dass sich solche Behauptungen in den Köpfen der Bevölkerung festsetzen. Derzeit macht wieder so eine (möglicherweise bewusste) Unwahrheit die Runde in unserer Stadt. Dabei werden Parkplätze gegeneinander aufgerechnet, indem behauptet wird, dass die Stadt unverhältnismäßig viel Raum lässt für Fahrerrinnen und Fahrern von Elektroautos, aber die Stellflächen, die für Menschen mit Behinderungen, darunter leiden müssten. Das ist nachweislich falsch. In der Stadt Trebbin und den Ortsteilen existieren für 77 berechtige Bürgerinnen und Bürger insgesamt 23 Stellflächen, die nur dem berechtigten Teilnehmerkreis zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass auf 3,35 Berechtigte ein Stellplatz kommt.
In Trebbin sind mittlerweile 19 rein elektrische und 49 elektrohybride Fahrzeuge zugelassen. Dafür stehen 7 speziell für diese Fahrzeuge zugelassene Stellflächen zur Verfügung. Rechnerisch teilen sich somit 9,71 Berechtigte einen Parkplatz. Schlussfolgernd stehen den berechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung drei Mal so viel Stellplätze zur Verfügung, wie den Elektroautobesitzern in der Stadt. Trotz dieser Fakten behaupten einige immer noch das Gegenteil.
Die Stadtverwaltung hat auch geprüft, ob Sonderparkplätze mehreren Berechtigten gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Leider lässt die Straßenverkehrsordnung eine Doppelnutzung für Elektroautos und Behinderte nicht zu.