EHK mit Fokus auf die Nahversorgung Stadt Trebbin

Flächennutzungsplan

Mit Bescheid vom 4. August 2017, Aktenz.: 80.06.17, hat die höhere Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming den von der Stadtverordnetenversammlung Trebbin am 19.07.2017 festgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin in der Fassung vom Mai 2017 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V m. § 6 Abs. 3 BauGB unter Ausnehmen von Lagesymbolen und unter zwei Auflagen genehmigt.

Die Erfüllung der Nebenbestimmungen wurde mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming vom 16. August 2017 bestätigt.

Mit der Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt für die Stadt Trebbin am 20. September 2017 wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin wirksam.

Lärmaktionsplan für die Stadt Trebbin

Die Lärmaktionsplanung der Stadt Trebbin mit ihrem Maßnahmekatalog wurde am 21.08.2013 von der Trebbiner Stadtverordnetenversammlung beschlossen!
Die hier veröffentlichte, aktualisierte Fassung von 2018 wurde in der Sitzung am 06.03.2019 beschlossen.