Neues vom Hortneubau Trebbin

Der Bauantrag für den Hortneubau wurde bei der Unteren Bauaufsicht eingereicht.

Das geplante Gebäude bietet Platz für bis zu 300 Kinder und soll auf der Fläche östlich neben der Sporthalle im Bereich des ehemaligen Schulgartens errichtet werden.

Der vom Architekturbüro S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Bauwesen mbH Potsdam geplante Entwurf besteht aus drei versetzt aneinander gereihten Gebäudeteilen und erhält - passend zum Namen des Hortes „Gartenkinder“ - möglichst viel Baumbestand. Der Außenbereich selbst wird als Garten mit verschiedenen Bereichen gestaltet.

Das Erdgeschoss bietet Platz für den Verwaltungsbereich mit Anmeldung, einem großen Bewegungsraum mit Umkleidetrakt, dem Essensbereich mit Küche, diversen Nebenräumen und großen WC-Trakt sowie einer Einheit bestehend aus vier Räumen, die in erster Linie für die Erstklässler bestimmt sind.

Der Verwaltungs- und Technikbereich wird so ausgestattet, dass er im Bedarfsfall auch als Katastrophenstützpunkt dienen kann. Der Bewegungsraum mit Umkleiden und WCs kann räumlich vom restlichen Hort getrennt werden und außerhalb der Hortöffnungszeiten für sportliche Aktivitäten oder Veranstaltungen genutzt werden.

Im Obergeschoss befinden sich die Räume für die zweiten bis vierten Klassen. In jedem der drei „Häuser“ befinden sich immer vier Horträume mit eigener Sanitäreinheit. Die Räume werden - angepasst an den Situationsansatz - thematisch gestaltet sein. Doch auch eine nach Altersstufen getrennte Betreuung oder eine völlig andere pädagogische Konzeption wäre mit diesem Raumkonzept flexibel und leicht umsetzbar. Bei sinkenden Kinderzahlen wäre es sogar möglich, einzelne Nutzeinheiten der Einrichtung vom Rest zu trennen.

Zeitplan

Die bisherigen Schritte liegen insgesamt noch gut im Zeitplan.

Rückblick

In der Hauptausschusssitzung vom 26.02.2024 wurde die BigBau damit beauftragt, ein europaweites Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Ideenwettbewerb für einen Hortneubau zu betreuen. Dieses wurde vorbereitet und durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren. Im ersten Schritt konnten sich interessierte Büros bewerben. Anhand von diversen zu erbringenden Qualifikationen, die mittels einer Bewertungsmatrix bepunktet wurden, durften die besten Anbieter in der zweiten Stufe eine Ideenskizze einreichen. Die Vorstellung der Ausarbeitung fand am 16.10.2024 statt. Das Büro S&P Sahlmann stach durch den sensiblen Umgang mit der Umgebung und mit einem geordneten, aber trotzdem interessanten Raumkonzept derart hervor, dass die Wahl der Jury leichtfiel. Da das Bewertungsverfahren aber nicht nur die Ideenskizze berücksichtigt, sondern auch andere Kriterien, beispielsweise Kosten, musste der favorisierte Entwurf noch der kritischen Bewertung standhalten. So konnte die Beauftragung des Büros in der SVV am 04.12.2024 beschlossen und die verhandelten Planerverträge kurze Zeit später unterzeichnet werden. Die Zeichnungen für den Bauantrag mussten durch die Konkretisierung der technischen Ausstattung und der Gegebenheiten vor Ort nur noch leicht justiert werden, wobei auch Zuarbeiten anderer Fachgebiete maßgebend waren. Beispielsweise wurden Baugrunderkenntnisse in die Planung eingearbeitet uvm.

Das Gebäude wird zukünftig über eine Luft-Wärme-Pumpe beheizt. Aber auch andere Systeme, wie z.B. eine Eisheizung, wurden auf Machbarkeit und Sinnhaftigkeit geprüft. Die Planung wurde vorab mit der Unteren Bauaufsicht und einzelnen Fachämtern besprochen. Sich daraus ergebende Erkenntnisse sind ebenfalls in den aktuellen Stand der Planung mit eingeflossen, um eine zügige Bearbeitung der Baugenehmigung zu erwirken.

Der Bauantrag wurde am Freitag, den 11.07.2025, eingereicht.

Ausblick

Parallel zur Bauantragsbearbeitung wird die Ausführungsplanung konkretisiert, d.h. das Architekturbüro widmet sich den Details, wie z.B. die Gestaltung der Fassade oder der Innenraumgestaltung, einschließlich aller Anschlüsse. Diese Planung bildet dann die Grundlage für die Ausschreibung der einzelnen Gewerke. Das Gleiche gilt auch für die anderen Fachplaner, wie Tragwerksplaner, Haustechnikplaner und Außenanlagenplaner. Die Details werden immer wieder aufeinander abgestimmt.

Erst nach Erhalt der Baugenehmigung kann mit dem eigentlichen Bau des Hortes begonnen werden. Nur vorbereitende Maßnahmen sind vorher eingeschränkt erlaubt. Der Erhalt der Baugenehmigung ist maßgeblich für den weiteren Zeitplan im Baugeschehen.

Nach Fertigstellung des Gebäudes sind diverse Abnahmen und die Erteilung der Betriebserlaubnis notwendig, bevor der Hort für die Trebbiner Schülerinnen und Schüler endlich seine Pforten öffnen darf.

Abteilung Hochbau/Stadtplanung
17.07.2025