Datenschutzerklärung

  1. Speicherung von Zugriffsdaten

    Bei jeder Anforderung einer Datei aus dieser Internetpräsenz werden Zugriffsdaten gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

    • dem Namen der Datei
    • dem Datum und der Uhrzeit der Anforderung
    • der übertragenen Datenmenge
    • dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.)
    • einer Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers

    Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet, eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.

  2. Speicherung, Bearbeitung, Nutzung und Löschung personenbezogener Daten

    Innerhalb dieser Internetpräsenz besteht die Möglichkeit, uns personenbezogene Daten zu übermitteln. Personenbezogene Daten sind Informationen, die genutzt werden können, um Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen personenbezogene Informationen wie z. B. Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ihre IP-Adresse sowie Cookies. Hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten weisen wir gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass diese nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gespeichert und/oder übertragen werden.

    Zu diesen personenbezogenen Daten sollten Sie folgendes wissen:

    Grundsätzlich besteht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu diesen Daten für Sie
    • ein Recht auf Auskunft und Information zu den über Sie erhobenen Daten, die Berichtigung Ihrer Daten, auf Löschung Ihrer Daten, das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung und das Recht, gegen eine Datenübertragbarkeit vorzugehen,
    • ein Recht auf Widerruf der vorherigen Einwilligung,
    • ein Beschwerderecht bei der für unsere Körperschaft zuständigen Aufsichtsbehörde:
      LDA Brandenburg
      Stahnsdorfer Damm 77
      14532 Kleinmachnow
      Tel. 033203/356-0
      Fax 033203/356-94
      Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
      Internet: www.lda.brandenburg.de
    • ein Recht auf Ãœbertragung Ihrer Daten.

    Die Bereitstellung der Daten erfolgt im vorliegenden Fall auf der Grundlage der DSGVO, der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze (insbesondere des TMG, des BDSG und des brandenburgischen Datenschutzgesetzes).

    Das Recht auf Auskunft gibt Ihnen als Betroffenem das Recht, in angemessener Zeit über die über Sie erhobenen Daten und ihre Verarbeitung informiert zu werden.

    Grundlage und Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung der der Kommune obliegenden Arbeiten und gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Dazu gehört es auch, möglichst über die Interessen der Bürger und durch diese nachgefragte Informationen auf Seiten der kommunalen Verwaltung informiert zu sein.

    Sie können einer Verarbeitung widersprechen, wenn
    • die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird,
    • die Verarbeitung unrechtmäßig ist,
    • sich der Zweck der Verarbeitung erledigt hat, die Daten aber zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Betroffenen notwendig sind oder
    • Sie ein Widerspruchsrecht gemäß DSGVO haben.

    Dritte oder andere Organisationen werden grundsätzlich nicht über die erhobenen Daten und/oder die Personen informiert, deren Daten erhoben worden sind. Die Dauer der Speicherung erfolgt bis längstens zum Ablauf des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in welchem diese Daten gespeichert worden sind.

    Was bedeutet nun das Recht auf Berichtigung gemäß DSGVO?

    Es gibt den Betroffenen die Möglichkeit, die Vervollständigung seiner personenbezogenen Daten ohne unangemessene Verzögerung einzufordern. Sie können zudem die Übertragung von Ihnen gespeicherter Daten auf andere Netzwerke verlangen.

    Wann müssen Ihre Daten gemäß DSGVO gelöscht werden (Recht auf „Vergessenwerden“)?

    Dies ist der Fall, wenn
    • die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist,
    • der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat,
    • die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder
    • eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht.

    Wann findet Ihr Recht auf „Vergessenwerden“ keine Anwendung?

    Dies geschieht, wenn
    • das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Informationsfreiheit überwiegen, weil also das Informationsinteresse Dritter so groß ist,
    • die Datenspeicherung der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient,
    • das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit überwiegt,
    • Archivzwecke oder wissenschaftliche und historische Forschungszwecke entgegenstehen oder
    • die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

    Im Übrigen werden personenbezogene Daten absolut vertraulich behandelt und nur mit Ihrer gesonderten vorherigen Zustimmung an Dritte weitergeleitet. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir wissen das Vertrauen zu schätzen, das Sie uns entgegenbringen, und wenden äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an uns wenden.

    Sie sollten ferner beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.

    Für den Fall, dass im Zusammenhang mit dieser Website Newsletter, Kontaktformulare oder Verbindungen zu sozialen Medien genutzt werden, was sich je nach Bedarf ändern kann, werden Sie über diese Nutzung informiert.

    Für den Fall, dass mit unserer Internetpräsenz soziale Medien wie Facebook, Twitter oder Xing verbunden sind, werden Ihre personenbezogenen Daten durch diese Medien ebenfalls erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet, wenn Sie diese Links zu diesen Medien nutzen.

    Auch dann, wenn Sie einen Newsletter bestellen oder ein Kontaktformular ausfüllen, werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt, soweit Sie nicht den Newsletter abbestellen und uns bitten, diese Daten zu löschen.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Personalausweisen

Vorbemerkung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht. Wer seine Verpflichtung, einen Ausweis zu besitzen nicht erfüllt oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro belegt werden.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

    Stadt Trebbin
    Meldewesen
    14959 Trebbin, Markt 1-3
    Tel. 033731/84243
    E-Mail: www.stadt-trebbin.de

  2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

    Stadt Trebbin
    Datenschutzbeauftragter
    14959 Trebbin, Markt 1-3
    Tel. 033731/8420
    E-Mail: dsb@stadt-trebbin.de

  3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Die Personalausweisbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. b sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 24 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) personenbezogene Daten der ausweispflichtigen Person und speichert diese im Ausweisregister zum Zwecke der Ausstellung der Ausweise, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Ausweisinhabers und zur Durchführung des PAuswG.

    Die Personalausweisbehörde verarbeitet nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. g DSGVO in Verbindung mit § 5 PAuswG das Lichtbild sowie auf Antrag die Fingerabdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der ausweispflichtigen Person erhoben und zur Herstellung des Dokuments sowie auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet. Die Verarbeitung der Fingerabdrücke sowie der in § 5 Abs. 5 PAuswG genannten Daten erfolgt auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Ausweises.

  4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

    Personenbezogene Daten des Ausweisinhabers werden an den Ausweishersteller zum Zweck der Ausweisherstellung übermittelt.

    Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mit Hilfe des Ausweises dürfen ausschließlich erfolgen durch Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sowie durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Berechtigungen.

    Die Personalausweisbehörde darf nach Maßgabe des PAuswG an andere öffentliche Stellen aus dem Ausweisregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.

    Nach § 18 PAuswG kann der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen.

  5. Dauer der Speicherung

    Personenbezogene Daten im Ausweisregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Ausweises, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen.

    Für die Personalausweisbehörde bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beträgt die Frist 30 Jahre.

    Die bei der Personalausweisbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Personalausweises an die antragstellende Person zu löschen.

    Im Personalausweisrecht gelten folgende weitere Regelungen:

    • Personenbezogene Daten beim Sperrnotruf sind 1 Jahr nach ihrer Erhebung zu löschen.
    • Beim Sperrlistenbetreiber sind Sperrschlüssel und Sperrsumme 10 Jahre nach deren Eintragung aus der Referenzliste zu löschen.
    • Aktualisierungen der Sperrliste werden gespeichert, damit eine Sperrung oder Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises nachgewiesen werden kann. Sie werden 10 Jahre nach ihrer Speicherung gelöscht.
    • Ein allgemeines Sperrmerkmal wird 10 Jahre aus der Sperrliste gelöscht, nachdem der Sperrschlüssel beim Sperrlistenbetreiber gespeichert worden ist, oder wenn die Personalausweisbehörde eine Entsperrung vorgenommen hat.
    • Der Ausweishersteller speichert die Daten, die im Rahmen des Produktionsver-fahrens erlangt oder erzeugt worden sind und der antragstellenden Person zu-geordnet werden können, höchstens so lange, bis der Sperrlistenbetreiber den Empfang der Sperrsumme und des Sperrschlüssels und die Personalausweis-behörde den Eingang des Sperrkennworts bestätigt haben. Im Ãœbrigen sind die Daten sicher zu löschen. Der Ausweishersteller führt zur Vermeidung von Doppelungen eine Liste mit Sperrsummen von hergestellten Personalausweisen. Die Sperrsummen in dieser Liste sind zehn Jahre nach ihrer Eintragung zu löschen.
  6. Betroffenenrechte

    Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

    1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
    2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
    3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
  7. Beschwerderecht

    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, Telefon: 033203/356-0, Telefax: 033203/356-49, E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen

Vorbemerkung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gülti-gen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

Die Passpflicht nach dem Paßgesetz (PaßG) erfüllt, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des PaßG besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildab-gleich ermöglicht. Die Passpflicht kann darüber hinaus auch erfüllt werden durch die nach § 7 der Passverordnung zugelassenen Ausweise als Passersatz.

Wer seine Verpflichtung, einen Pass zu besitzen, nicht erfüllt oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

    Stadt Trebbin
    Meldewesen
    14959 Trebbin, Markt 1-3
    Tel. 033731/84243
    E-Mail: www.stadt-trebbin.de

  2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

    Stadt Trebbin
    Datenschutzbeauftragter
    14959 Trebbin, Markt 1-3
    Tel. 033731/8420
    E-Mail: dsb@stadt-trebbin.de

  3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. b sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 22 Abs. 1 PaßG personenbezogene Daten der Passinhaber und speichert diese im Passregister zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG.

    Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. g DSGVO in Verbindung mit § 4 PaßG das Lichtbild sowie die Fingerabdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der passpflichtigen Person erhoben und zur Herstellung des Dokuments sowie auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet. Die Verarbeitung der Fingerabdrücke sowie der in § 4 Abs. 3 PaßG genannten Daten erfolgt auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Passes.

  4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

    Personenbezogene Daten des Passinhabers werden an den Passhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes übermittelt.

    Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Pass oder mit Hilfe des Passes dürfen ausschließlich erfolgen durch Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sowie durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Berechtigungen.

    Die Passbehörde darf nach Maßgabe des PaßG an andere öffentliche Stellen aus dem Passregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.

  5. Dauer der Speicherung

    Personenbezogene Daten im Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Passes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen.

    Für die Passbehörde bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beträgt die Frist 30 Jahre.

  6. Betroffenenrechte

    Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

    1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
    2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
    3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
  7. Beschwerderecht

    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, Telefon: 033203/356-0, Telefax: 033203/356-49, E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Betroffenenauskunft

Eingang von Bewerbungen
Verarbeitung von Bewerberdaten

Auskunft gemäß Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)

Gespeicherte Daten

Die Stadt Trebbin verarbeitet die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Stellen zum Zwecke der Bearbeitung des Einstellungsverfahrens.

Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Stadt Trebbin sie gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

Hinweis: Bewerbungen, die per E-Mail eingegangen sind, werden im E-Mail Archiv der Stadt Trebbin gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre und erfolgt in Anwendung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Zweck und Rechtsgrundlage für die Speicherung:

  • § 16 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
  • Ãœberblick über die Anzahl der Bewerbungen je Ausschreibung
  • Automatisierte Kommunikation/Kontaktaufnahme mit dem Bewerber von der Eingangsbestätigung über Einladung zum Bewerbungsgespräch bis hin zur Zu- oder Absage
  • Vergleichbarkeit der Bewerber im Zusammenhang mit den in der Stellenausschreibung formulierten Anforderungen

Mögliche Empfänger der Daten:

Interne Stellen

  • Beschäftige der Personalabteilung, die mit der Bearbeitung der Bewerbungen beauftragt sind
  • Zuständige Führungskräfte; in Abhängigkeit der fachlichen Zuständigkeit der zu besetzenden Stelle
  • Personalrat

Externe Stellen

  • Grundsätzlich erfolgt keine Weiterleitung der Bewerberdaten an externe Stellen.

Bei Einstellung des Bewerbers kommt es zu folgender Ausnahme:

Sollten die von uns genutzten Fachverfahren Fehler ausweisen, die nicht durch uns selbst behoben werden können, kontaktieren wir die Fachverfahrenshersteller. Im Zusammenhang mit der Problembearbeitung ist es ggfs. erforderlich den Beschäftigten der Fachverfahrenshersteller Zugriff auf die Datenbanken zu ermöglichen.

Für Ausbildung – Verwaltungsfachangestellte:

  • Oberstufenzentrum, OSZ II Potsdam für Wirtschaft und Verwaltung – zur Anmeldung von Auszubildenden zur Berufsschule
  • Brandenburgische Kommunalakademie – zuständige Stelle für dienstbegleitende Unterweisungen
  • Ministerium des Inneren – zuständige Stelle zur Aufnahme des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis für Berufsausbildungsverträge
  • Arbeitsmedizinischer Dienst zum Zwecke der Einstellungsuntersuchungen

Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlicher:

Stadt Trebbin, der Bürgermeister
14959 Trebbin
Markt 1-3
rathaus@stadt-trebbin.de
www.stadt-trebbin.de

Verantwortliche Stelle:

Stadt Trebbin, Personalamt
14959 Trebbin
Markt 1-3
03373184239
personalamt@stadt-trebbin.de
www.stadt-trebbin.de

Datenschutzbeauftragter:
Stadt Trebbin
14959 Trebbin
Markt 1-3
0337318420
dsb@stadt-trebbin.de
www.stadt-trebbin.de

Betroffenenrechte:

Betroffenenrechte nach Artikel 12 der DSGVO sind bei der o.a. verantwortlichen Stelle oder den (spezial)gesetzlich vorgesehenen Stellen geltend zu machen.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen ihnen folgende Rechte zu:

Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art.15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet sein, so haben sie das Recht auf Berichtigung der gespeicherten Daten (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können sie die Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. (Art.17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten sie von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die verantwortliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Die Einreichung ihrer Bewerbung setzen wir mit einer Einwilligung in die Verarbeitung gleich. Diese Einwilligung können sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Sie können sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden.

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter www.brandenburg.de entnehmen.