Lärmaktionsplan für die Stadt Trebbin

Bei der hier veröffentlichten Fassung des Lärmaktionsplanes handelt es sich um die Fortschreibung der Pläne aus den ersten drei Runden im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002 sowie der §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Der aktuelle Lärmaktionsplan Runde 4 wurde am 15.05.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

EHK mit Fokus auf die Nahversorgung Stadt Trebbin

Flächennutzungsplan

Mit Bescheid vom 4. August 2017, Aktenz.: 80.06.17, hat die höhere Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming den von der Stadtverordnetenversammlung Trebbin am 19.07.2017 festgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin in der Fassung vom Mai 2017 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V m. § 6 Abs. 3 BauGB unter Ausnehmen von Lagesymbolen und unter zwei Auflagen genehmigt.

Die Erfüllung der Nebenbestimmungen wurde mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming vom 16. August 2017 bestätigt.

Mit der Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt für die Stadt Trebbin am 20. September 2017 wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin wirksam.