Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 4 WPG zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Trebbin
Die Stadt Trebbin treibt den Klimaschutz aktiv voran: Gemeinsam mit der EWE NETZ GmbH hat sie einen Entwurf für die Kommunale Wärmeplanung erarbeiten lassen. Dieser zeigt erstmals auf, wie Trebbin seine Wärmeversorgung bis 2045 klimafreundlich, bezahlbar und zukunftssicher gestalten kann. Der Plan wurde im Auftrag der Stadt durch EWE NETZ erstellt und folgt dem bundesweit einheitlichen Leitfaden Wärmeplanung.
Anlass und Ziele der Planung
Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Kommunen mit bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis spätestens zum 30. Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen. Das Gesetz regelt außerdem das Verfahren und die Inhalte der Wärmeplanung. Die Stadt Trebbin gehört zu den ersten Städten in Brandenburg, die diesen Prozess aktiv vorantreiben. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, konkrete Wege aufzuzeigen, wie Gebäude künftig mit erneuerbarer Energie beheizt werden können – etwa durch Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Abwärmenutzung oder neue Wärmenetze.
Die Planung soll dabei Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen und Investierende schaffen und so die Grundlage für eine klimafreundliche Stadtentwicklung legen.
Verfahren
In enger Zusammenarbeit mit der EWE NETZ GmbH entsteht derzeit der kommunale Wärmeplan für Trebbin. Bereits am 2. Dezember 2025 fand eine erste Öffentlichkeitsveranstaltung zu den Zwischenergebnissen der Planung statt. Parallel dazu wurden wichtige Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Energieversorgung eingebunden. Ziel ist es, die Wärmeversorgung in Trebbin Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umzustellen und damit die lokale Energiewende aktiv zu gestalten.
Der Entwurf zur Wärmeplanung zeigt auf, welche Potenziale zur energetischen Sanierung bestehen, wie Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen genutzt werden können und welche Gebiete sich für Wärmenetze eignen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Fernwärmeversorgung, der Nutzung von Abwärme aus örtlichen Großanlagen und der Einbindung moderner Wärmepumpentechnologien.
Öffentliche Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 4 WPG soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen im Zeitraum
vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 17. Februar 2026 erfolgen.
Aus technischen Gründen, beginnt die Auslegung
am 20. Januar 2026 und verlängert sich bis zum 19. Februar 2026
In dieser Zeit liegt der Entwurf im Rathaus der Stadt Trebbin, Markt 1–3, in 14959 Trebbin während der Öffnungszeiten:
- Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr
- Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr
sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Frau Brügge 033731/842–40) für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.
Entwurf - Kommunale Wärmeplanung - Abschlussbericht für die Stadt Trebbin