Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025 der Stadt Trebbin
Aufgrund eines Formfehlers in der Tagesordnung konnten die Grundsteuerhebesätze 2025 in der Stadtverordnetenversammlung am 14.01.2025 nicht beschlossen werden. Dies wurde am 28.01.2025 im Rahmen einer zusätzlichen Stadtverordnetenversammlung nachgeholt.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung sieht für die Grundsteuer A (Land und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) ein Hebesatz ab dem Jahr 2025 in Höhe von jeweils 350 % (bisher 450 %) vor. Der Vorschlag für den Hebesatz der Grundsteuer B orientiert sich genau an dem vom Brandenburger Finanzministerium herausgebrachten Hebesatzregister, der die „aufkommensneutralen“ Grundsteuerhebesätze aller Brandenburger Kommunen ausweist. Mehr Informationen zum Hebesatzregister siehe: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/hebesatzregister/.
Wenn die Grundsteuerhebesätze 2025 für Trebbin am 28.01.2025 beschlossen werden, erfolgt die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 21.02.2025. Der Versand der Bescheide erfolgt dann im Anschluss bis Ende Februar. Aufgrund der gesetzlichen Zahlungsfrist von einem Monat wird der erste Zahlungstermin, abhängig vom tatsächlichen Versandtages der Bescheide, Ende März sein. Bis dahin brauchen keine Zahlungen für die Grundsteuer 2025 geleistet werden. Die weiteren Zahlungstermine sind 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Zahlungstermin für Jahreszahler bleibt der 01. Juli.
Insgesamt erwartet die Stadt Trebbin für 2025 keine höheren Einnahmen aus der Grundsteuer als in den Jahren 2023 und 2024.