Grundsteuerhebesätze für 2025 beschlossen

Ab 24.02.2025 erfolgt der Versand der Grundsteuerbescheide

Am 28.01.2025 wurden von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Trebbin die für 2025 geltenden Grundsteuerhebesätze beschlossen. Sowohl für die Grundsteuer A als auch Grundsteuer B gilt für das Jahr 2025 ein Hebesatz von (jeweils) 350%. Die Bekanntmachung erfolgt im nächsten Amtsblatt (print & digital) am 21.02.2025. Der Beginn des Versandes der Bescheide erfolgt ab dem 24.02.2025 (ab 9. KW 2025).

Die Berechungsformel für die Grundsteuer 2025 lautet: Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt Luckenwalde) x 350% (Grundsteuerhebesatz 2025 Stadt Trebbin)