Das Ordnungsamt der Stadt Trebbin informiert
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming mahnt zu erhöhter Wachsamkeit und erinnert an Meldepflicht
Zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming, nachdem bei einer Wildgans in Glau, Ortsteil der Stadt Trebbin, Geflügelpest nachgewiesen wurde. Der positive Testbefund wurde dem Amt am 19. Oktober 2025 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) übermittelt. Es handelt sich um den ersten Nachweis bei einem Wildvogel in diesem Jahr, in Hausgeflügelbeständen des Landkreises gibt es bislang keine Erkrankungen. Deshalb wird das Veterinäramt derzeit noch keine weiteren Schutzmaßnahmen veranlassen – warnt jedoch vor der Gefahr und gibt Hinweise zum richtigen Verhalten.
Weitere Informationen zum erkrankten Tier
Am Dienstag, 14. Oktober 2025, wurde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming über den Fund einer taumelnden Wildgans in der Nähe der Glauer Kirche informiert. Das Tier wurde durch den zuständigen Jäger erlegt und am Mittwoch zum Veterinäramt nach Luckenwalde gebracht. Die Wildgans zeigte außer den Verhaltensauffälligkeiten keinerlei Krankheitszeichen und war in sehr gutem Ernährungszustand. Trotzdem wurde sie ans Landeslabor Berlin Brandenburg zur Untersuchung auf Geflügelpest eingesandt.
Am Donnerstagabend stand der vorläufige Befund im Landeslabor fest, der Geflügelpesterreger „Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1“ wurde in der Wildgans nachgewiesen. Die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), erfolgte am 19. Oktober 2025. Dies ist der erste positive Geflügelpestbefund bei einem Wildvogel im Landkreis Teltow-Fläming in diesem Jahr.
Maßnahmen zum Schutz der eigenen Tiere
Zum Schutz der eigenen Tiere sollten folgende Dinge beachtet bzw. Maßnahmen getroffen werden:
- Jeder Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern.
- Der Stall sollte nur mit gesonderter Kleidung und Schuhen betreten werden, um keine Erreger aus der Umgebung hineinzuschleppen.
- Halten Sie eine Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion des Schuhwerks vor!
- Machen Sie sich jetzt Gedanken darüber, wie Sie Ihr Geflügel vor Kontakten zu Wildvögeln schützen können und ob Sie auf eine mögliche Aufstallungspflicht vorbereitet sind.
Wer Geflügel hält, ist bei Tierverlusten von mehr als zwei Prozent des Bestandes, erheblichem Nachlassen der Legeleistung oder Gewichtsverlust verpflichtet, einen praktischen Tierarzt hinzuziehen, um Geflügelpest auszuschließen.
Veterinäramt sowie das Ordnungsamt der Stadt Trebbin über Funde informieren
Generell gilt, dass einzelne tote Wildvögel immer vorkommen können. Wem jedoch ein gehäuftes Sterben von Vögeln (insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel) auffällt, der sollte dies dem Veterinäramt melden. Dazu können folgende Kontakte genutzt werden:
Gefahr für den Menschen?
Das Veterinäramt erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich der Mensch mit dem Erreger der Geflügelpest anstecken kann. Infektionsquellen sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Mit einer Influenza-Schutzimpfung (saisonale Grippeschutzimpfung) kann man sich jedoch wirksam schützen.
Meldepflicht
Auch wenn nur wenige Tiere zu Hobbyzwecken gehalten werden, sei an die Meldepflicht erinnert: Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) hält, hat dieses dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemäß Viehverkehrsverordnung mitzuteilen. Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält.
Wer sein Geflügel bereits gemeldet hat, muss die Meldung nicht wiederholen.
Kontaktdaten Ordnungsamt Stadt Trebbin
033731 842 60, 84261, 84263, 84264
ordnungsamt@stadt-trebbin.de
Kontaktdaten Veterinäramt
Veterinärwesen
03371 608 2215
03371 608 9040
veterinaeramt@teltow-flaeming.de