
Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
Das Ordnungsamt der Stadt Trebbin informiert
Das Federvieh darf wieder ins Freie
Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel und weiterer Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025
17. Dezember 2025
Ab sofort darf das Federvieh im Landkreis Teltow-Fläming wieder ins Freie: Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 wird ab 17. Dezember 2025 aufgehoben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming konnte diese Entscheidung treffen, nachdem sich die Seuchenlage der Geflügelpest im Land Brandenburg und insbesondere im Landkreis Teltow-Fläming entspannt hat.
Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung wird im Amtsblatt 33 des Landkreis Teltow-Fläming vom 19. Dezember 2025 veröffentlicht.