Hinweise zum Winterdienst

Liebe Bürger der Stadt Trebbin

Das Ordnungsamt der Stadt Trebbin wünscht allen ein wundervolles, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr 2026. Und das neue Jahr fängt schon „weiß“ an. Der Winter hat uns voll im Griff. Darum möchten wir dies zum Anlass nehmen und ein paar Hinweise zum Winterdienst geben.

Die Schwierigkeiten beim Winterdienst sind anhaltender Schneefall, steile oder verwinkelten Flächen, die Frage der korrekten Räumbreite, sowie der Einsatz umweltschädlicher Salze und der oft knappen Zeit bis zum Morgen.

Unsere Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter der beauftragten Winterdienstunternehmen werden in dieser Zeit tagein tagaus zum Räumfahrzeug und zur Schneeschippe greifen. Trotz aller Planungen, Wochenendeinsätzen und Überstunden werden wir aber leider nicht immer in der Lage sein, neben den notwendigen Schneebeseitigungen alle unsere Straßen sofort von Schnee zu befreien.

Dennoch können Sie uns bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützen.

Wohin mit dem Schnee?

Am besten lagert man Schnee auf eigenen Garten- oder Rasenflächen, da das Schmelzwasser dort bei der Schneeschmelze eher versickert. Vom eigenen Grundstück darf der Schnee nicht auf die Straße geschippt werden. Die Verhältnismäßigkeit erlaubt hingegen das Schippen vom Gehweg auf die Seite des Gehweges, wenn der freigehaltene Streifen angemessen groß ist, so dass zum Beispiel zwei Fußgänger passieren können. Der Schnee soll so gelagert werden, dass er möglichst wenig hinderlich ist und keine Gefahr oder Sichtbehinderung darstellt.

Wo parke ich mein Auto?

Kraftfahrzeuge parkt man am besten auf dem eigenen Grundstück, weil geparkte Autos die Schneeräumung erschweren, größtenteils sogar unmöglich machen. Gerade bei größeren Schneemengen bzw. Schneebergen, die neben der Fahrbahn aufgetürmt werden, ist auf Nebenstraßen kein Begegnungsverkehr mehr möglich. Auch lassen sich kleine Unfälle mit Blechschäden alleine dadurch vermeiden, dass das Hindernis „Auto“ erst gar nicht auf der Straße steht.

Manchmal kommt es zu Komplikationen bei der Bearbeitung der Flächen durch unseren Winterdienst. Seien es Sperrungen, Baustellen, oder andere Hindernisse im Straßenbereich, welche eine Beräumung zu diesem Zeitpunkt nicht ermöglich. Um diese Straßen auch im weiteren Tourenverlauf wieder zu berücksichtigen, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns per E-Mail an Ordnungsamt@stadt-trebbin.de dies mitteilen, so dass wir das Winterdienstunternehmen darüber informieren können, um die Beräumung schnellstmöglich nachzuholen.

Für Radwege gilt, dass sie eigentlich nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen sind. Dennoch sind wir bemüht, zeitnah alle Radwege zeitnah vom Schnee zu befreien.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne, unfallfreie und sichere Winterzeit.