
Winterdienstgebühren der Stadt Trebbin
Im Rahmen der Anfechtung einiger Festsetzungsbescheide über Gebühren der Winterdienstreinigung auf den Straßen der Stadt Trebbin für das Jahr 2018 kam das Verwaltungsgericht Potsdam zu dem Schluss, dass die Straßenreinigungssatzung der Stadt Trebbin deswegen rechtswidrig sei, weil sie die Reinigung aller Straßen der Stadt vorschreibe. Derzeit werden Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts geprüft, um ggfs. diese Rechtsauffassung des Gerichts im Rahmen einer zweiten Instanz überprüfen zu lassen.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies:
Solange dieses juristische Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, bleiben die bisher ergangenen Bescheide aufrecht erhalten. Noch laufende Widerspruchsverfahren werden bis zum Abschluss ruhend gestellt. Auf Antrag wird jedoch die aufschiebende Wirkung der Widersprüche angeordnet, so dass offene Forderungen nicht durchgesetzt werden. Sofern Festsetzungsbescheide nicht angefochten wurden und somit bestandskräftig geworden sind, bleiben diese rechtskräftig.
In den Gremien der Stadt Trebbin wird über die Sachstände informiert und beraten, wie künftig mit der Festsetzung der Winterdienst-Gebühren bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens umgegangen wird.