Personalausweis Änderung
Volltext
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Daten, die sich beispielsweise ändern können:
- Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
- Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
- Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden.
Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben.
In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
Kurztext
- Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
- Daten, die sich beispielsweise ändern können:
- Nachname nach Hochzeit
- Anschrift bei Umzug
- Vornamen
- Ausweispflicht gilt für Personen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Reisepass besitzen
- bei Änderungen ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
- Ausnahme: Änderung der Anschrift im Chip und als Aufkleber
- erforderliche Unterlagen:
- aktueller Personalausweis
- gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls biometrisches Passbild
- Frist: schnellstmöglich ändern lassen
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen (extern):
Informationen zum Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem PersonalausweisportalInformationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
13.02.2026;05.03.2026Zuständige Stelle
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls biometrisches Passfoto
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 46,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 27,60 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 13,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: Kostenfrei
Vorkasse: Nein
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Abteilung 3 - Bürgerservice/Bildung/Kultur
- 033731 842-33
- meldewesen@stadt-trebbin.de
- Zimmer 5 (Rathaus)
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