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Neubesetzung der stellvertretenden Schiedsperson für die Stadt Trebbin
Die Stadt Trebbin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine ehrenamtliche, stellvertretende Schiedsperson.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Schiedspersonen und ihre Stellvertreter werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Im Anschluss daran erfolgten die Berufung und Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichts.
Um das Amt der stellvertretenden Schiedsperson ausüben zu können, werden regelmäßig von der Stadt finanzierte Aus- und Fortbildungsseminare angeboten. Die stellvertretende Schiedsperson sollte Autorität besitzen. Den Streitparteien sollte sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können. Die stellvertretende Schiedsperson sollte eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören haben, schreibgewandt sein sowie Freude und Geschick in der Verhandlungsführung besitzen. Sie sollte zur ordnungsgemäßen Führung der Amtsgeschäfte über die erforderliche Zeit verfügen. Als Organ der Rechtspflege muss die stellvertretende Schiedsperson in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.
Die stellvertretende Schiedsperson muss gemäß § 49 Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz in der Stadt Trebbin haben.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der stellevertretenden Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die stellvertretende Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel im Hinblick auf Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Wenn Sie an dieser Aufgabe interessiert sind, nutzen Sie bitte für Ihre Bewerbung die E-Mail-Adresse rathaus@stadt-trebbin.de. Stellen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 02.10.2026 zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Auskünfte zu der ausgeschriebenen Stelle nicht möglich sind. Alle Anfragen und Bewerbungen werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen.
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Um den in der DSGVO definierten Verpflichtungen gerecht zu werden, nehmen Sie bitte die Betroffenenauskunft zur Kenntnis.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie mit der Übersendung Ihrer Unterlagen in die Datenerfassung und Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung einwilligen.
Im Besonderen machen wir auf die Regelung der ab dem 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufmerksam. Um den in der DSGVO definierten Verpflichtungen gerecht zu werden, nehmen Sie bitte den Abschnitt Betroffenenauskunft in unserer Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
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