Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Volltext
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wird, müssen Sie dies melden.
Sie können den Diebstahl Ihres Personalausweises entweder bei jeder Personalausweisbehörde, das ist in der Regel die Rathausbehörde oder das Bürgeramt, melden oder bei der Polizei.
Wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen und über 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wird, müssen Sie dies melden.
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises Sie entweder bei einer Personalausweisbehörde melden oder bei der Polizei.
Wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen und über 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Kurztext
- Diebstahl oder Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei einer Polizeibehörde oder einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste
- wird der Diebstahl bei der Polizei gemeldet, muss für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufgesucht werden
- Personalausweise verfügen über eine Online-Ausweisfunktion, die ab dem 16. Geburtstag verwendet werden darf
- bei Antrag eines neuen Personalausweises werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments erhoben, Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen
- Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei einer Polizeibehörde oder einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste
- wird der Diebstahl bei der Polizei gemeldet, muss für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufgesucht werden
- Personalausweise verfügen über eine Online-Funktion
- bei Antrag eines neuen Personalausweises werden Fingerabdrücke gespeichert
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis wurde gestohlen und Sie haben dies entsprechend gemeldet.
- Ihr Ausweis wurde gestohlen. .
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Diebstahl Ihres Personalausweises melden wollen:
- Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Diebstahl-Anzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Diebstahl-Anzeige an.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Diebstahl beantragen wollen.
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren im Chip des Ausweisdokuments gespeichert und dafür vor Ort abgenommen.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen, und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür beziehungsweise in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Wenn Sie den Diebstahl Ihres Personalausweises melden wollen:
- Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Diebstahl-Anzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Diebstahl-Anzeige an.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Diebstahl beantragen wollen.
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihre Fingerabdrücke werden im Chip des Ausweisdokuments gespeichert und dafür vor Ort abgenommen.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Rechtsbehelf
Für diese Verwaltungsleistung ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen (extern):
Informationen zum Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)Informationen zum Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen. Sie müssen dabei Ihr Sperrkennwort bereithalten, das Ihnen mit der Einmal-PIN mitgeteilt wurde.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
;Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
26.03.2026;10.11.2025Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- Reisepass, unabhängig davon, ob dieser gültig oder bereits abgelaufen ist
- wenn kein Reisepass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
- bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
- sorgeberechtigte Elternteile:
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 46,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr: 27,60 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 10,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 13,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung von einer nicht zuständigen inländischen Behörde, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben
Gebühr: 43,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Abgabe: 6,00 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Abteilung 3 - Bürgerservice/Bildung/Kultur
- 033731 842-33
- meldewesen@stadt-trebbin.de
- Zimmer 5 (Rathaus)
Abteilung 3 - Bürgerservice/Bildung/Kultur
- 033731 842-34
- meldewesen@stadt-trebbin.de
- Zimmer 5 (Rathaus)