Die Hauptverwaltung umfasst die Aufgaben der Inneren Dienste. Hierzu gehören die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Ausbildungsleitung, die Informationstechnik (EDV) sowie der Sitzungsdienst. Darüber hinaus ist die Hauptverwaltung für die kommunale Friedhofsverwaltung, für die Durchführung von Wahlen und für das Standesamt zuständig. Sie übernimmt damit zentrale Verwaltungs- und Serviceaufgaben der Kommune.
Die Inneren Dienste unterstützen den Verwaltungsbetrieb und gewährleisten die reibungslose Organisation der Verwaltung. Zu ihren Aufgaben gehören die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Ausbildungsleitung, die Informationstechnik (EDV) sowie die Organisation und Betreuung des Sitzungsdienstes.
Die kommunale Friedhofsverwaltung ist für die Verwaltung und Organisation der kommunalen Friedhöfe zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Vergabe und Verwaltung von Grabstätten, die Organisation des Friedhofsbetriebs sowie die Beratung von Angehörigen.
Die Wahlleitung organisiert und koordiniert die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen. Sie stellt die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlverfahren sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sicher.
Das Standesamt beurkundet Personenstandsfälle wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, führt Eheschließungen durch und bearbeitet weitere personenstandsrechtliche Angelegenheiten.