Gemeindehäuser
Neben der Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Trebbin für kommunale Veranstaltungen ist eine Nutzung für private und kommerzielle Zwecke möglich.
Die Benutzung der Räumlichkeiten in diesen öffentlichen Einrichtungen ist entgeltpflichtig. Die Höhe des zu leistenden Entgeltes wird in der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Trebbin in der jeweils geltenden Fassung geregelt oder entsprechend vertraglicher Vereinbarung.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei den jeweiligen Ortsvorstehern oder bei der Stadt Trebbin.
Kontaktdaten finden Sie unten.



