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Gemeindehäuser

Neben der Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Trebbin für kommunale Veranstaltungen ist eine Nutzung für private und kommerzielle Zwecke möglich.

Die Benutzung der Räumlichkeiten in diesen öffentlichen Einrichtungen ist entgeltpflichtig. Die Höhe des zu leistenden Entgeltes wird in der jeweiligen Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Trebbin und in der dazugehörigen Anlage in der jeweils geltenden Fassung geregelt oder entsprechend vertraglicher Vereinbarung. 

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei den jeweiligen Ortsbeiräten oder bei der Stadt Trebbin.

Kontaktdaten finden Sie unten.

Benutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Trebbin 

Anlagen zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Trebbin (2. Änderung vom 25.01.2023)

 

C
G
  • Glau - Gemeindehaus
  • Großbeuthen - Gemeindehaus
K
L
M
  • Märkisch Wilmersdorf - Gemeindehaus
S
  • Schönhagen - Gemeindehaus
  • Stangenhagen - Gemeindehaus
T