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Abteilung 2 | Kämmerei

Die Kämmerei ist die Finanzverwaltung der Stadt Trebbin. Sie sorgt dafür, dass die öffentlichen Gelder ordnungsgemäß geplant, verwaltet und kontrolliert werden. Zur Kämmerei der Stadt Trebbin gehören folgende Teams und Aufgaben:

 

1. Geschäftsbuchhaltung, Haushalt und Beteiligungen

  • Zentrale Erfassung aller Geschäftsvorfälle und Führung der Finanzbuchhaltung
  • Erstellen und Überwachen des kommunalen Haushaltes
  • Erstellung der Jahresabschlüsse der Stadt
  • Verwaltung der Gesellschaften und Beteiligungen der Stadt

Das Team ist für die folgenden Aufgaben verantwortlich:

 

2. Stadtkasse  

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Sicherstellung ausreichender Liquidität und Verwaltung der Konten
  • Forderungsmanagement einschließlich des Mahnwesens und der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen
  • Verwaltung von Bankkonten und städtischen Geldanlagen 

Die Stadtkasse ist die zentrale Zahlungsstelle der Stadt und verantwortet den gesamten Zahlungsverkehr. Zu den Aufgaben gehören:

 

3. Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuern und Vergnügungssteuern

Das Team ist für die Festsetzung, Erhebung und Verwaltung der kommunalen Steuern zuständig. Auf Basis der Grundlagenbescheide des Finanzamtes setzt das Team die Höhe der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fest. Die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer wird über eine Satzung geregelt. 

 

Hinweis: Bei Fragen hinsichtlich der Bewertung Ihres Grundstückes im Rahmen der Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Luckenwalde. Die Bewertung unterliegt nicht dem Einfluss der Verwaltung der Stadt. 

 

4. Kommunale Liegenschaften 

  • Grundstücksverkehr (Kauf und Verkauf städtischer Grundstücke)
  • Vermietung und Verpachtung städtischer Grundstücke 
  • Bestellung und Verwaltung von Rechten (z.B. Dienstbarkeiten und Wegerechte)

Das Team Kommunale Liegenschaften ist für die Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung des städtischen Grundvermögens verantwortlich. Dazu gehört:

 

Hinweis: Für berechtigte Auskünfte zu nicht-städtischen Grundstücken wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Luckenwalde (Lindenallee 16 in 14943 Luckenwalde) oder an das Katasteramt des Landkreises Teltow-Fläming (Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde). Der Stadtverwaltung ist es aus Datenschutzgründen nicht erlaubt diesbezüglich Auskunft zu geben.

 

5. Gesetzliche Vertretung 

Nach Beauftragung durch den Landkreis Teltow-Fläming übernimmt die Stadt die gesetzliche Vertretung für unbekannte Eigentümer oder unbekannte Rechtsnachfolger, um deren Grundstücksangelegenheiten gewissenhaft zu erfüllen.

  • Geschäftsbuchhaltung, Haushalt und Beteiligungen
  • Stadtkasse
  • Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuern und Vergnügungssteuern
  • Kommunale Liegenschaften und Pachten
  • Gesetzliche Vertretung