Verkehrsbeeinträchtigungen Luckenwalder Straße

Die Stadt Trebbin erreichen vermehrt Beschwerden bezüglich der derzeitig vorherrschenden Verkehrssituation in der Luckenwalde Straße Höhe Seniorentagesstätte.

Derzeitig gestaltet sich die Rechtslage so, dass die am rechten Fahrbahnrand abgestellten Kraftfahrzeuge den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zum Kurvenbereich einhalten.
Demnach sind die Kraftfahrzeuge nicht verkehrswidrig abgestellt. Dennoch wurde beim Straßenverkehrsamt in Luckenwalde ein dauerhaftes Haltverbot beantragt. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. In einem gemeinsamen Termin mit der Polizei und dem Straßenverkehrsamt wurde der Kompromiss geschlossen, dass der in Rede stehende Bereich mit einer Tempo 30-Beschlilderung versehen wird. Sobald die Anordnung hierfür bei uns eingegangen ist, wird die Beschilderung errichtet. Gespräche mit Haltern der in Rede stehenden Kraftfahrzeuge erzielten leider nicht den gewünschten Erfolg, so dass seitens der Stadt Trebbin noch einmal ein Haltverbot für diesen Bereich beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt wird.