Nutzung der Gemeindehäuser für private oder kommerzielle Zwecke

Neben der Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Trebbin für kommunale Veranstaltungen ist eine Nutzung für private und kommerzielle Zwecke möglich.

Die Benutzung der Räumlichkeiten in diesen öffentlichen Einrichtungen ist entgeltpflichtig. Die Höhe des zu leistenden Entgeltes wird in der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Trebbin in der jeweils geltenden Fassung geregelt oder entsprechend vertraglicher Vereinbarung.

Im Folgenden werden alle zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vorgestellt.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Stadt Trebbin, Bürgerbüro, Tel.: 033731/842-0!